Keinen höheren Pflegegrad vom Sozialgericht
Einleitung Nach einem ablehnenden Bescheid einer Pflegekasse haben Pflegebedürftige die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Wird dieser Widerspruch abgelehnt, bleibt, verkürzt ausgedrückt, die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen. Vorausgesetzt die erstellte Klagebegründung wirkt überzeugend, kommt es normalerweise seitens des Sozialgerichts zur Beauftragung eines Gutachtens. Das Resultat des Gutachtens sollte dann den [...]