Die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Einleitung

Als Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen benötigen Versicherte einen Pflegegrad. Dazu ist es zunächst notwendig einen Pflegeantrag bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Die zuständige Pflegeversicherung ist angegliedert an Ihrer Krankenversicherung.

Immer wieder ist im Internet die Rede von „einen Pflegegrad beantragen“ oder das Personen einen bestimmten Pflegegrad beantragen sollen/können. Das ist so nicht richtig, bzw. nicht praxisgerecht!

Pflegebedürftige beantragen „Leistungen der Pflegeversicherung“. Der Pflegegrad wird dann durch ein Gutachten der Gutachterdienste der jeweiligen Pflegekasse festgelegt. Bei den gesetzlich Versicherten erledigt das der MD (früher MDK) und bei den Mitgliedern einer privaten Pflegeversicherung wird die Versicherung den Gutachterdienst MEDICPROOF beauftragen.

Auch im Falle eines Höherstufungantrags wird kein bestimmter Pflegegrad beantragt, sondern eine Höherstufung. Auch in diesem Fall ergibt sich der Pflegegrad durch das oben erwähnte Gutachten.

In beiden Fällen sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen, falls das Gutachten nicht den erforderlichen Hilfebedarf ermittelt und somit einen zu niedrigen oder gar keinen Pflegegrad dabei herauskommt.

Grundsätzliche Einteilung der Pflegeleistungen

Die drei Leistungsarten in der ambulanten Pflege

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