Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 – Überleitung

Die Überleitung in den Pflegegrad 5 erfolgte 2017 für zwei verschiedene Personengruppen.

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe III mit einer anerkannten eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. Demenz) wurden in den Pflegegrad 5 (doppelter Stufensprung) übergeleitet.

Pflegebedürftige mit der sogenannten Pflegestufe III+ (Härtefall) wurden ebenfalls in den Pflegegrad 5 übergeleitet.

Pflegegrad 5 – Voraussetzungen

Pflegebedürftige erhalten den Pflegegrad 5 wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (vergleichbar mit Pflegegrad 4) und darüber hinaus eine besondere Bedarfskonstellation festgestellt wird (ab 90 bis 100 Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument).

Pflegegrad 5 – Leistungen

Leistungsansprüche
Pflegesachleistungen 1.995 EUR
Pflegegeld 901 EUR
Entlastungsleistungen für Hilfen im Alltag 125 EUR
Verhinderungspflege 1.612 EUR
Kurzzeitpflege 1.612 EUR
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 EUR
Vollstationäre Pflege 2.005 EUR

Statistik

Zu Beginn des Jahres 2017 gab es 164.600 unerledigte Anträge aus dem Vorjahr. Im Jahr 2017 haben 1.342.939 Menschen einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt. Davon wurden 269.448 Anträge abgelehnt und 178.400 konnten bis zum Ende des Jahres 2017 nicht erledigt werden.

In den Pflegegrad 3 wurden von den insgesamt 1.038.544 bewilligten Pflegebedürftigen 67.259 Betroffene eingestuft. Das entspricht einer prozentualen Quote von 6,5 Prozent.

Pflegegrade – Überleitungen (Tabelle)

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Pflegegrad (ab 01.01.2017)
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (ohne Demenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (ohne Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (ohne Demenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (mit Demenz*) Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 (Härtefall) Pflegegrad 5

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