Einleitung

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Geldleistungen der Pflegeversicherung. Obwohl dies die korrekte Bezeichnung ist, ist im Zusammenhang mit einem Pflegegrad gern vom Bezug von Pflegegeld die Rede. Nachfolgend klären wir über die Höhe und die Voraussetzungen des Pflegegeldes auf.

Statistik zum Pflegegeld und Pflegegrad

Zum Jahresende 2023 gab es in Deutschland fast 5 Millionen Pflegebedürftige. Davon wurden ca. 4 Millionen zu Hause gepflegt. 74 % davon haben entweder nur Pflegegeld oder eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Damit haben zum Ende des Jahres 2023 ungefähr 2.960.000 Menschen Pflegegeld erhalten.

Pflegegeld als wichtigste Leistung der Pflegeversicherung

Die oben genannten Zahlen zeigen es deutlich! Die Leistungsart Pflegegeld spielt in der häuslichen Pflege eine Hauptrolle und ist daher einer der wichtigsten oder der wichtigste Baustein der Pflegeversicherung. Anspruch auf Pflegegeld haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 – 5. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die Ansprüche ggf. durch unabhängige Sachverständige prüfen und bewerten zu lassen!

Plegegrad und Pflegegeld - Geben Sie nicht zufrieden!

Facts zum Pflegegeld

  • Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein Pflegegrad 2 oder höher

  • Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes wird durch den anerkannten Pflegegrad bestimmt

  • Mit dem Jahr 2017 (Ablösung der alten Pflegestufen) wurde, anders als üblicherweise falsch dargestellt,  das Pflegegeld nicht für alle Personengruppen deutlich erhöht – es wurde lediglich umverteilt

Pflegegeld je Pflegegrad

Im Jahr 2023 waren ca. 709.000 Pflegebedürftige in den Pflegegrad 1 eingestuft und erhielten deshalb kein Pflegegeld. Da aber, wie oben beschrieben, der Erhalt von Pflegegeld für die meisten Menschen, im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege sehr wichtig ist, sollten Betroffene mit einem Bescheid über einen Pflegegrad 1 zunächst immer das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD (früher: MDK) anzweifeln und unabhängig prüfen lassen.

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Pflegegeld und Verhinderungspflege als Geldleistung

Der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege ist ein wichtiger Bestandteil beim Bezug von Pflegegeld, bzw. in der häuslichen Pflege.

  • Jährlicher Anspruch auf bis zu 2.418 EUR*

  • Ersatzpflegekraft sollte nicht bis zum 2. Grad verwandt sein

  • Stundenweise Verhinderungspflege z. B. bei zeitweiser Verhinderung der Pflegeperson

  • Tageweise Verhinderungspflege z. B. bei Erholungsurlaub der Pflegeperson

  • Verhinderungspflege muss jedes Jahr beantragt werden

  • Nicht beanspruchte Verhinderungspflege verfällt am Ende jeden Jahres

  • ABER: Es gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist!

  • Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Falls zusätzliche zur Verhinderungspflege auch Leistungen der Kurzzeitpflege beansprucht werden, reduziert sich der Höchstbetrag der Verhinderungspflege auf bis zu 1.612 EUR.

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