Pflegebedürftige Eltern - wann Kinder zahlen

Pflegebedürftige Eltern – wann Kinder zahlen

Solange pflegebedürftige Eltern im häuslichen Umfeld von einer privaten Pflegeperson (Pflegegeld) oder einem ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) gepflegt werden, sind die Kosten der Pflege in vielen Fällen, mit Unterstützung des Pflegegeldes der Pflegekasse, noch von der Familie selbst zu schaffen.

Muss ein Elternteil oder ggf. Mutter und Vater aber in eine stationäre Einrichtung (Pflegeheim) umziehen, reichen die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung meistens nicht aus. sind die Kosten durch das Pflegeheim höher, als die Leistungen der Pflegekasse und die vorhandenen finanziellen Mittel hergeben, gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen.

Abgesehen von der Einbringung von vorhandenen Vermögenswerten, zahlt zunächst der Sozialhilfeträger. Allerdings holt sich der Sozialhilfeträger die gezahlte Leistung unter bestimmten Vorausstetzungen von Verwandten des 1. Grades zurück. Im Falle von pflegebedürftigen Eltern sind das immer uns ausschließlich die Kinder.

Lesen Sie Dazu gern den Beitrag „Pflegegrade„.

Gesamteinkommen unterhalb von 100.000 Euro

Wie bereits weiter oben beschrieben, kann es Verwandten des 1. Grades passieren, dass der Sozialhilfeträger die vorgeleisteten Kosten zurückfordert. Allerdings gelten derzeit (noch!?) relativ hohe Jahreseinkommensgrenzen. Das jährliche Gesamteinkommen muss 100.000 Euro brutto übersteigen, damit es überhaupt  zu einer Berücksichtung kommen kann. Zum Gesamteinkommen zählen dabei, gemäß des Einkommensteuerrechts die nachfolgenden Einkünfte:

  • 1
    Arbeitsentgelt
  • 2
    Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
  • 3

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • 4

    Kapitaleinkünfte

Im Normalfall werden die Bruttoeinnahmen nach Abzug von Werbungskosten berücksichtigt.

Falls pflegebedürftige Eltern mehrere Kinder haben, kommt es immer auf die Gesamteinnahmen jeweils eines Kindes an. Die Gesamteinnahmen der Kinder werden einzeln betrachtet und nicht zu einer Gesamtsumme addiert.

Gesamteinkommen oberhalb von 100.000 Euro

Liegt Ihr Gesamteinkommen (s. o.) über der Einkommensgrenze von 100.000. Euro, sind Sie gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig. Allerdings wird auch in diesem Fall ein individueller und angemessener Eigenbedarf berücksichtigt und entsprechend belassen. Die Regelungen zur Berechnung eines solchen Eigenbedarfs finden sich im Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Auf jeden Fall empfehlen sollten die Beträge durch eine Rechts- und ggf. Steuerberatung geklärt werden.

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  • Widerspruchsverfahren

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Kundenmeinungen

BWPN Rezensionen weiblich
Danke für den erfolgreichen Widerspruch

“Wir können uns nur bei Ihnen bedanken. Alles hat reibungslos geklappt.
Dank Ihnen war die Pflegestufe 2 plötzlich kein Problem mehr…..
Machen Sie weiter so.
Viele Grüße aus Gummersbach”


Sabine B., Gummersbach
BWPN Rezensionen weiblich

Erfolgreiche Hilfe beim Widerspruch zur Pflegradeinstufung

“Sehr geehrtes Pflegeteam, ohne Ihre Hilfe und Formulierung des Widerspruches, hätte ich keine ornungsgemäße Einstufung in Pflegegrad 2 geschafft.
Beim 2. Telefonat mit dem MDK wurde der Widerspruch in allen Punkten bestätigt.
Vielen Dank dem gesamten Team.
M. Jacobs”


M. Jacobs, Swisttal
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Totalzufriedenheit

“Ich bin von dem team bundesweites pflegenetzwerk absolut begeistert. alles ist ok – mit sehr viel freundlichkeit und großer sachkenntnis werden zeitnahe abläufe und erledigungen sofort bearbeitet – chapeau”


Wolfgang Nolle, Wilhelmshaven
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Erfahrung mit dem Bundesweiten Pflegenetzwerks

“Es war ein langer Weg bis die Einstufung in den Pflegegrad 1 meiner Mutter erfolgte. Die Erstbewertung durch das MDK erfolgte coronabedingt telefonisch und führte, wie zu befürchten war, zunächst zur Ablehnung unseres Antrages.
Mit Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerkes wurde von den dortigen Mitarbeitern ein Widerspruch formuliert, der zu einer persönlichen Zweitbegutachtung des MDK führte und auch in der Folge zur positiven Einstufung führte. Diesen Widerspruch kann ein mit der Materie nicht Vertrauter nicht so fachlich formulieren wie durch das Pflegenetzwerk geschehen. Ich kann nur empfehlen diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der ständige Austausch über die einzelnen Schritte war sehr hilfreich. Die Freundlichkeit der Mitarbeiter kann ich nur nochmals hervorheben und mich herzlich für die Unterstützung bedanken.”


Gabriele Forstenhäusler, Vaihingen an der Enz
BWPN Rezensionen weiblich
“Ich danke dem bundesweiten Pflegenetzwerk noch einmal für seine großartige Unterstützung. Nachdem ich einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt habe und dieser vom MDK abgelehnt wurde, habe ich mit Hilfe des bundesweiten Pflegenetzwerkes Einspruch eingelegt. Dank Herrn Greitschus und Deiner fachlichen Kompetenz habe ich letztendlich Pflegegrad 3 erhalten. Vielen Dank!”
S. S., Düsseldorf
BWPN Rezensionen weiblich

Hilfe zur Pflegegrad-Einstufung

BWPN hat mir erfolgreich dabei geholfen, vor dem Sozialgericht Köln von der DKV Pflegeversicherung einen höheren Pflegegrad für meine 89jährige Mutter zu erwirken.”


Heike P., Kappeln
BWPN Rezensionen weiblich

Es lohnt sich!

“Ich habe hier äußerst kompetente und schnelle Hilfe erhalten. Mein Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades wurde zunächst komplett abgelehnt. Mit dem BWPN legte ich Widerspruch ein und habe jetzt Pflegrad 2. Absolut empfehlenswert!”


Monika P., Kappeln
BWPN Rezensionen maennlich

Verhinderungspflege

“Hallo ihr Lieben,
ich bin sehr zufrieden über die Geduld und immer wieder die aufmunternden Worte der Mitarbeiter, am Ball zu bleiben.
Letztendlich hat alles geklappt und icg werde diesen Service wieder nutzen.
Kann es nur jedem empfehlen, denn alleine schafft man das nicht.

Mit großem Respekt verbleibe ich….”


André S., Wilhelmshaven
BWPN Rezensionen weiblich
Erreichen des Pflegegrad 2

“Ich habe mich an das Pflegenetzwerk gewandt weil ich keine Ahnung hatte wie ich den Antrag eines Pflegegrades bei der Krankenkasse stellen kann.
Beim Ausfüllen wurde mir geholfen und ich bekam im Februar 2020 nach der Beurteilung des MDK die Stufe 1. Worauf ich mit Hilfe des Pflegenetzwerks Einspruch einlegte. Daraufhin fand eine 2. Beurteilung durch den MDK der Krankenkasse statt. Diese ging bei der Krankenkasse angeblich verloren. Somit kam zum 3. Mal eine Prüfung zu stande. Und endlich im November 2020 bekam ich den Pflegegrad 2 bestätigt, rückwirkend ab Februar 2020.
Ein Lob an das Bundesweite Pflegenetzwerk was mich die ganze Zeit beraten hat, Telefonisch und Schriftlich. DANKE, DANKE”


E. M., Helsa
BWPN Rezensionen weiblich

Bundesweites Pflegenetzwerk ist spitze!

“Liebes Pflegenetzwerk-Team,
ein halbes Jahr haben Sie uns professionell und persönlich bei unseren Widersprüchen zur Anerkennung des Pflegegrads 2 zur Seite gestanden – mit Erfolg! Endlich wurde der PG 2 anerkannt.

Ohne Ihre perfekte Hilfe hätten wir das nie geschafft! Wir sind Ihnen sehr, sehr dankbar und werden Sie jedem weiterempfehlen, der/die in einer ähnlichen Situation ist.

Unseren herzlichsten Dank!”


C. K., Schloß Holte-Stukenbrock
BWPN Rezensionen weiblich

Erfolg bei Widerspruch bei zurückgestuftem Pflegegrad

“Leider wurde ich bei einer Nachbegutachtung seitens des MDK von der Pflegekasse von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 1 zurückgestuft.
Ich wandte mich an das Bundesweite Pflegenetzwerk mit der Bitte um Hilfe. Dieses kümmerte sich umgehend um mein Anliegen und half mir dabei, alle juristischen Vorgaben einzuhalten (bereits formulierte Vorlagen zum Verschicken an die Pflegekasse). So wurde ich von Anfang an sehr gut betreut. Auch der persönliche Kontakt war sehr freundlich und zuvorkommend. Anhand von dem hieb-und stichfesten formulierten Gegengutachten seitens des BWPN konnte ich mich sehr gut auf das Gespräch mit dem MDK vorbereiten und so hatte der Widerspruch Erfolg. Ich bin sicher, dass ich es als Laie sicher nicht geschafft hätte. Deshalb vielen Dank!”


M. J., Schloß Holte-Stukenbrock
BWPN Rezensionen maennlich
Widerspruch auf Pflegegrad

“Vielen Dank für die nette Beratung. Gerade in Coronazeiten ist es schwer, entsprechende Hilfe zu bekommen, wenn man vor neuen Problemen steht.
Ich kann nur allen empfehlen das Team des Pflegenetzwerkes in Anspruch zu nehmen, denn als Normalbürger fehlen einem doch die entsprechenden Kenntnisse.”


André C., Berlin

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