Es betrifft in der Regel eine Person, die bisher „gefühlt“ kerngesund war und an alles gedacht hat, aber nicht daran, plötzlich pflegebedürftig zu sein.

Was ist ein Schlaganfall?

  • Definition: schlagartig auftretende Erkrankung des Gehirns.
  • Die Ursache unterscheidet zwischen Minderdurchblutung (ischämischer Schlaganfall) und Blutung (Quelle: Wikipedia).

Auch wenn heute durch eine gute Therapiemöglichkeit bei rechtzeitigem Erreichen einer entsprechenden Fachabteilung (Stroke Units) Folgeschäden gut vermieden oder in ihrer Auswirkung vermindert werden können, ist eine langfristige oder dauerhafte Schädigung einzelner Körperregionen möglich. Oft kommt es zu Gefühlsstörungen, Lähmungserscheinungen, Sprech- und Sprachstörungen. Bei manchen Betroffenen verändert sich zudem die Persönlichkeit nach einem Schlaganfall.

Pflegeantrag nach Schlaganfall

Lassen Sie sich noch während des stationären Aufenthaltes von den behandelnden Physiotherapeuten und Ärzten in Bezug auf Folgeschäden informieren.
Pflegerelevante Folgen eines Schlaganfalles (beispielhaft)

Beeinträchtigungen:

  • Lähmung vollständig (Plegie) oder unvollständig (Parese)
    • einer Körperhälfte
    • der oberen Extremitäten (beidseitig oder einseitig)
    • der unteren Extremitäten (beidseitig oder einseitig)

Beeinträchtigungen:

  • beim Aufstehen – Hinsetzen aus dem Liegen und/oder Stehen
  • der Greif- und Haltefunktion
  • der Feinmotorik
  • der Stand- und Gehfähigkeit
  • etc.

So viele Funktionen, wie von unserem Gehirn gesteuert werden, so viele unter-schiedliche Schädigungen und Beeinträchtigungen sind möglich.

Neben den körperlichen Defiziten können sich auch psychische Auffälligkeiten zeigen wie z. B. Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage (aufgrund der „schlagartig“ veränderten Lebenssituation und der Abhängigkeit von fremder Hilfe).

Auch (verbal) aggressives Verhalten gegenüber den Angehörigen kann z. B. durch die Hilflosigkeit ausgelöst werden. Auch kognitive Fähigkeitsstörungen können durch einen Schlaganfall ausgelöst werden.

Sollte mit längeren oder dauerhaften Beeinträchtigungen zu rechnen sein, lassen Sie noch vor der Entlassung (z.B. durch den Sozialdienst der Klink) einen Pflegeantrag stellen. Der Sozialdienst der Klinik stellt dann meistens einen „Eilantrag“.

In diesem Fall wird in der Regel eine Einstufung in einen Pflegegrad anhand der sogenannten Aktenlage entschieden, um die häusliche Versorgung zu unter-stützen.

Hierzu schickt der Sozialdienst des Krankenhauses mit dem Eilantrag einen „Überleitbogen“ der Klinik, in der die Pflegekräfte den pflegerischen Hilfebedarf beschreiben und der Arzt die medizinischen Fakten dokumentiert.

Wird aufgrund der Aktenlage eine Einstufung in einen Pflegegrad ermittelt, findet nach dem stationären Aufenthalt eine erneute Begutachtung im Hausbesuch statt.

Wird aufgrund der Aktenlage keine Einstufung in einen Pflegegrad ermittelt, findet nach dem stationären Aufenthalt keine erneute Begutachtung im Hausbesuch statt.

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Begutachtung nach Schlaganfall

Die Gutachter (m/w) des MDK oder Medicproof sind somit bei der Diagnose „Schlaganfall“ gefordert, alle Module aufgrund der möglichen auch mehrfachen Beeinträchtigungen zu prüfen.

Nicht nur die Feststellung der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit in Bezug auf den Stütz- und Bewegungsapparat sind zu prüfen, sondern auch die kognitiven Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, sowie die Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, lassen Sie es kostenlos von einem unserer Sachverständigen prüfen.

Ergibt die pflegefachliche Bewertung, dass die Ablehnung/Einstufung nicht den gesetzlichen Vorgaben beim Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit entspricht, empfehlen wir, die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten durch uns für Sie pflegefachlich zu argumentieren.

Mit dieser professionellen pflegefachlichen Bewertung fällt es Ihnen leichter, Ihren Widerspruch zu begründen.

Bild 1: (c) damato - Fotolia

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