Bevor ein Pflegeantrag bei Demenz überhaupt relevant werden kann, sollten wir uns ein wenig mit Thema Demenz selbst beschäftigen. Nicht alle Personen mit Auffälligkeweiten im Verhalten oder Beeiträchtigungen in der Gedächnisleistung leiden gleich unter einer Demenz.

Demenz und Pflegebedürftigkeit

Eine Demenz ist ein psychiatrisches Syndrom, das bei verschiedenen degenerativen und nichtdegenerativen Erkrankungen des Gehirns auftritt. Der Begriff leitet sich ab von lat. demens ‚unvernünftig‘ (ohne mens, das heißt‚ ohne Verstand, Denkkraft oder Besonnenheit seiend‘) und kann mit „Nachlassen der Verstandeskraft“ übersetzt werden.

(Quelle: Wikipedia)

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Pflegeantrag bei (Verdacht auf) Demenz

Bei einem Angehörigen fällt auf, dass eine Unterhaltung immer schwieriger wird, ständig dasselbe berichtet wird und der Umgang mit technischen Geräten (Waschmaschine – Kaffeemaschine etc.) immer fehlerhafter wird. Termine werden vergessen, der Herd wird nicht ausgeschaltet, die Tabletten nicht mehr regelmäßig eingenommen. Dies können alles Anzeichen für eine beginnende Demenz sein.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (Alzheimer-Telefon 030-259 37 95 14) beschreibt drei Stadien der Demenz wie folgt:

Frühes Stadium

Im Vordergrund stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses. Neue Informationen können nur schwer behalten werden. Die Aufmerksamkeit ist eingeschränkt, es können nicht mehr mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigt werden. Fragen wiederholen sich, Verabredungen werden vergessen, der Herd bleibt eingeschaltet. Zugleich bestehen Schwierigkeiten des Denkens. Komplexe Zusammenhänge werden nicht so schnell erfasst und die Urteilsfähigkeit lässt nach. Das Nachlassen der Leistungsfähigkeit wird in neuen, eher ungewohnten Situationen und fremden Umgebungen früher bemerkbar als im gewohnten Alltag und in häuslicher Umgebung. Bei den meisten Betroffenen verliert die Sprache an Präzision. Die Wortfindung ist erschwert, der Informationsgehalt der Mitteilungen nimmt ab. Störungen in der Wahrnehmung räumlicher Verhältnisse äußern sich in Unsicher-heiten beim Autofahren, beim Anziehen oder bei handwerklichen Arbeiten.

Mittleres Stadium

Der Betroffene hat nun bereits Schwierigkeiten bei alltäglichen Verrichtungen. Die Einschränkungen des Gedächtnisses und des Denkvermögens erreichen allmählich einen Grad, der die Erkrankten von fremder Hilfe abhängig werden lässt. Auch in vertrauter Umgebung fällt das Zurechtfinden schwer. Komplizierte Aktivitäten im Haushalt oder in der Freizeit werden aufgegeben oder durch einfachere ersetzt. Die Erkrankten ziehen sich häufig zurück, nicht selten zeigen sie sich nieder-geschlagen, resigniert und gereizt. Zunehmend verblasst die Erinnerung an frühere Ereignisse, sogar an die eigene Lebensgeschichte. Der Verlust der Wahrnehmung kann zu Sinnestäuschungen und illusionären Verkennungen führen. Die Betroffenen glauben sich beispielsweise im besten Erwachsenenalter und im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte. Sie suchen ihre Eltern, wollen verreisen oder zur Arbeit gehen. Manche Betroffene sehen nicht vorhandene Personen, erkennen ihre Angehörigen nicht oder sich selbst nicht in ihrem eigenen Spiegelbild.
Häufige Begleitsymptome sind wahnhafte Befürchtungen, ziellose Unruhe, Störungen des Tag-Nacht-Rhythmus, verminderte Beherrschung von Gefühlsreak-tionen und Harninkontinenz.

(Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.)

Spätes Stadium

Im späten Stadium der Erkrankung kommt es zu einem hochgradigen geistigen Abbau. Das Gehirn kann keine neuen Informationen mehr speichern. Die Sprache ist sehr eingeschränkt, oft reiht der Erkrankte einzelne Worte oder Laute aneinander oder spricht gar nicht mehr. In diesem Stadium werden auch enge Angehörige nicht mehr erkannt. Doch das Gefühlsleben bleibt erhalten. Stimmungen, Gefühle und Veränderungen im zwischenmenschlichen Bereich werden wahrgenommen. Auch eigene Empfindungen können zum Ausdruck gebracht werden, sind allerdings oft mit Verhaltensweisen gemischt, die schwer verständlich sind. Die Körperbewegungen sind oft stereotyp wie z. B. ständiges Nesteln, Reiben oder Wischen.
Die Erkrankten sind in allen Bereichen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen. In der Regel geht auch die Kontrolle über die Darmentleerung verloren. Ferner können Probleme beim Essen (Schluckbeschwerden) auftreten. Es kommt zu einem Verlust der körperlichen Kräfte, viele Menschen werden bettlägerig. In diesem Stadium kommen Angehörige nur noch selten ohne professionelle Hilfe bei Pflege und Betreuung aus. (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.)

Begutachtung bei (Verdacht auf) Demenz

Die Gutachter (m/w) des MDK/Medicproof haben die schwierige Aufgabe, in relativ kurzer Zeit im Hausbesuch zu ermitteln, ob eine Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz vorliegt, und falls das der Fall ist, in welchem Umfang.

Häufig ist die Person, die gestern noch mit der Gestaltung des Alltages komplett überfordert war, heute „glasklar im Kopf“. Sie kann alle vom Gutachter (m/w) gestellten Fragen beantworten, demonstriert das Haarkämmen, kann in der Küche alle Haushaltsgeräte benennen und korrekt bedienen.

Wer war das?

Kaum ist der Gutachter (m/w) aus dem Haus, kommt die Frage „wer war das“? „was wollte der denn hier“?

Was wollte der/die denn hier?

Die Person ist nach der Begutachtung wieder nicht in der Lage, fehlerfrei einen Kaffee zu kochen oder den Tisch zu decken, etc.

Damit der Gutachter (m/w) nicht nur die Momentaufnahme berücksichtigt, hat er laut den gesetzlichen Vorgaben beim Verfahren der Feststellung von Pflege-bedürftigkeit folgende gesetzliche Vorgaben zu beachten:

Neues Begutachtungsassessment (NBA) beim Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit:

4.5.2 F 1.2 Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese), medizinische und pflegerische Angaben unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten

  • Die persönliche Einschätzung der Betroffenen zu ihren derzeitigen gesund-heitlichen und pflegerischen Problemen, Bedürfnissen und Veränderungs-wünschen ist zu erfassen. Es ist nach den pflegerelevanten Erkrankungen und Beschwerden zu fragen. Auch Tagesformschwankungen oder beson-dere Belastungen für die Pflegenden sind aufzunehmen. Anamnestische Angaben zu kognitiven Fähigkeiten oder herausforderndem Verhalten sind im Hinblick auf die Bewertung der Module 2 und 3 zu erfragen und hier aufzunehmen. Besonders bei Erkrankungen mit wechselnder Symptomatik erleichtert dieses Vorgehen die nachfolgende gutachterliche Beurteilung der Selbstständigkeit.

4.8.2 Feststellung der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbst-ständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Nach der strukturierten Anamnese- und Befunderhebung erfolgt die An-wendung der sechs Module des Begutachtungsinstruments. Dabei muss die Gutachterin oder der Gutachter sowohl die eigenen Befunde als auch anamnestische Angaben von Betroffenen, Pflegepersonen, Pflegekräften oder anderen Stellen (z. B. behandelnden Ärzten) bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen.

Ausschlaggebend für die Zuordnung in einen Pflegegrad ist in diesen Fällen immer der „demenzbedingte pflegerische Hilfebedarf“.

Der Gutachter (m/w) muss die kognitiven Fähigkeiten prüfen.

Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen unter anderem

Die Gutachter (m/w) müssen neben den kognitiven Fähigkeitsstörungen auch den sich hieraus abzuleitenden Hilfebedarf bei den anderen Modulen berücksichtigen.

Liegen kognitive Fähigkeitsstörungen vor, ist z. B. nicht damit zu rechnen, dass die Person ihren Alltag noch selbstständig planen und durchführen kann (siehe Modul 6).

Der festzustellende Pflegegrad ist somit nur anhand der Auswertung und Berück-sichtigung aller vorliegenden Daten, der „Testung“ der betroffenen Person und der Befragung der an der Pflege und dem Leben der Person teilhabenden Mitmenschen möglich.

Wird der Antrag auf Leistungen der Pflegekasse (Pflegeantrag) abgelehnt, oder halten Sie den festgestellten Pflegegrad für nicht angemessen, lassen Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder Medicproof durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen.

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Welcher Pflegegrad bei Demenz?

Allgemein lässt sich diese Frage nicht seriös beantworten.Wie bei anderen möglichen Gründen, die zu einer Pflegebedürftigkeit führen können auch, hängt das immer vom Individualfall ab.

Dennoch liegen über 70 % aller Angehörigen, die sich in den letzten Jahren an die Experten des BWPN gewandt haben richtig mit der Annahme, dass der vergebene Pflegegrad (vormals Pflegestufe) nicht ausreichend den tatsächlichen Hilfebedarf würdigt.

Sind Sie mit der Eingruppierung nicht einverstanden oder sind Sie unsicher, ob der festgestellte Pflegegrad dem Bedarf an fremder Hilfe entspricht, lassen Sie das Gutachten des MDK oder Medicproof von unabhängigen Sachverständigen prüfen.

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Welchen Pflegegrad bekommen Menschen mit Demenz erfahrungsgemäß?

Pflegende Angehörige wenden sich verzweifelt an uns, weil die Pflegekasse die Pflegeleistungen für die Menschen mit z. B. einer mittelschweren Demenz verweigern oder wenn der Pflegegrad zu gering eingestuft wurde. Im Rahmen der Erstberatung(en) werden die unabhängigen Pflegeberater des BWPN häufig gefragt, welchen Pflegegrad denn andere Betroffene unserer Klienten erhalten haben, denen ebenfalls die Diagnose Demenz mitgeteilt wurde.

Wie bereits weiter oben beschrieben, gibt es darauf keine allgemein gültige Antwort. Hier lässt lediglich unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Verfahren, im Zusammenhang mit Demenz, eine doch inzwischen repräsentative Aussage zu. Nachfolgend veröffentlichen wir dazu die tatsächlichen (gerundeten) Zahlen.

15 %

Pflegegrad 2

40 %

Pflegegrad 3

20 %

Pflegegrad 4

25 %

Pflegegrad 5

Die Quelle der oben genannten Quoten ist unsere interne Auswertung. Welcher Pflegegrad bei Demenz tatsächlich notwendig ist hängt, wie oben dargestellt,immer von der Schwere der Demenz ab.

Den Pflegegrad 1 haben wir unerwähnt gelassen, weil Menschen mit einer diagnostizierten Demenz zwar leider viel zu häufig den Pflegegrad 1 erhalten, es allerdings in keinem einzigen Fall, nach den fachlichen Gegengutachten unserer unabhängigen Sachverständigen (w/m) dabei geblieben ist.

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