Ab 01.01.2022 gibt es mehr Pflegesachleistungen

Die zur Verfügung stehende Unterstützung in Form der Pflegesachleistungen hat sich seit 2017 nicht geändert. Das sollte sich bereits zum 01. Juli 2021 ändern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hatte für das Jahr 2021 ebenso die Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen. Leider und unverständlicherweise wurden beide Änderungen unkomentiert, dafür aber ersatzlos, gestrichen.

Mit Wirkung vom 01. Januar 2022 gelten nun, wie nachfolgend aufgeführt, höhere Pflegesachleistungen. Diese Pflegesachleistungen werden nicht als Geldleistung ausgezahlt! Sofern ein Pflegedienst in die ambulante Pflege eingebunden wird, rechnet die Pflegeversicherung die Pflegesachleistungen direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.

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Höhe der Pflegesachleistungen bis 31.12.2021 (Tabelle)

Stufe der Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegesachleistungen!)
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

Höhe der Pflegesachleistungen bis 31.12.2021 (Diagramm)

Höhe der Pflegesachleistungen ab 01.01.2022 (Tabelle)

Stufe der Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegesachleistungen!)
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Höhe der Pflegesachleistungen ab 01.01.2022 (Diagramm)

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Geplante Erhöhung der Pflegesachleistungen in Euro

Stufe der Pflegebedürftigkeit Erhöhung der Pflegesachleistungen um
Pflegegrad 1 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegesachleistungen!)
Pflegegrad 2 34 Euro
Pflegegrad 3 65 Euro
Pflegegrad 4 81 Euro
Pflegegrad 5 100 Euro

Die oben genannte Erhöhung der Pflegesachleistungen ist derzeit noch unverbindlich. Aber es ist mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es ab 01.07.2021 zur genannten Pflegesachleistungserhöhung kommen wird.

Stand: 11. Mai 2021