Pflegekassen lehnen Pflegegrade immer ab

Einige Menschen sind der Meinung, dass die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ganz eindeutig anweisen, zunächst alle Pflegegutachten zu Ersteinstufungsanträgen „herunter zu schreiben“ und somit wird von der Pflegekasse die Ersteinstufung in einen Pflegegrad abgelehnt.

Pauschal können wir dies nicht bestätigen!

Obwohl es auch den unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) im bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN) häufig so vorkommt, als gäbe es keine andere Erklärung. Anders sind einige Pflegegutachten für einen erfahrenen Fachmann (w/m) kaum zu erklären. In vielen Fällen werden die Regelungen des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) dermaßen „verfehlt“, dass sich unseren unabhängigen Pflegesachverständigen im gesamten Bundesgebiet sprichwörtlich „die Nackenhaare“ aufstellen.

Auch das Verhältnis zwischen Pflegekassen und MDK (nämlich Auftraggeber und Auftragnehmer) macht eine solche Anweisung grundsätzlich möglich. Da die Pflege- und Krankenkassen, genauer der GKV, im Grunde die einzigen Auftraggeber vom MDK sind und diese auch bezahlen und finanzieren, ist eine neutrale Arbeit kaum möglich oder mindestens „erschwert„.

Der Grund für die Ablehnung einer Ersteinstufung

Allerdings spielt es aus Sicht der Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk keine Rolle warum die Einstufung in einen Pflegegrad abgelehnt wurde. Es ist einzig und allein entscheidend, ob diese Ablehnung des Pflegegrades Richtlinien- und Gesetzeskonform begründet ist.

Dann wäre alles in Ordnung und der Fremdhilfebedarf ist, in einem solchen Fall der Pflegebedürftigkeit, gemäß der definierten Regeln einfach noch nicht hoch genug. Einmal völlig abgesehen davon, ob diese Regeln sich mit dem persönlichen Lebensumfeld vereinbaren lassen und ob diese Regeln zeitgemäß sind.

Einige Leser schreien jetzt sicher auf und denken ggf., dass ein Fremdhilfebedarf seit Einführung der Pflegegrade doch kaum noch eine Rolle spielt. Es geht doch jetzt um den Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten usw. usw…

Allerdings stimmt dies in der Praxis nur bedingt und daher bleiben wir an der einen- oder anderen Stelle bei der bekannteren Formulierung und nennen es auch weiterhin „Fremdhilfebedarf“.

Fast 75 Prozent aller ablehnenden Bescheide sind falsch

Tatsache ist- und bleibt, dass die Pflegesachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerkes in über 70 % aller vorgelegten Fälle, nach Prüfung und Bewertung der Pflegegutachten aus Erstbegutachtungen, feststellen müssen, dass die daraus resultierenden Bescheide falsch sind.

Mit anderen Worten:

In über 70 % aller ablehnenden Bescheide, in denen es um eine Ersteinstufung geht, hätte es eine gerechtfertigten Pflegegrad ergeben müssen.

Damit lohnt sich ein Widerspruchsverfahren in jedem Fall. Die Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk sind seit vielen Jahren fast gleichbleibend in über 90 % aller Widerspruchsverfahren mit dem ausführlichen und fachlichen Gegegengutachten erfolgreich. Zögern Sie nicht zu lange und lassen Sie sich am bundesweiten Pflegetelefon beraten.

Neutrale Pflegeberatung

Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus und nennen Sie uns Ihren Wunschtermin. Die telefonische Pflegeberatung erfolgt schnell, kompetent und ist kostenlos. Nach einer solchen Erstberatung wissen Sie was zu tun ist, erhalten alle notwendigen Informationen und Dokumente schriftlich, um gemäß SGB X keine gesetzlichen Fristen zu versäumen.

Die Aussichten mit einem Widerspruch erfolgreich eine Pflegestufe zu erreichen liegen statistisch nur bei 34 Prozent.

Unsere unabhängigen Pflegesachverständigen sind zu über 90 Prozent erfolgreich!

Lassen Sie sich also keine Leistungen entgehen und nehmen Sie gern unsere Unterstützung in Anspruch.

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