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Waschen des vorderen Oberkörpers

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Waschen des vorderen Oberkörpers

Mit „Waschen des vorderen Oberkörpers“ ist grundsätzlich das waschen und abtrocknen der nachfolgenden Körperteile gemeint.

  • Hände
  • Gesicht
  • Hals
  • Arme
  • Achselhöhlen
  • Vorderer Brustbereich

Bei selbständiger Durchführung müssen Pflegebededürftige sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und den vorderen Brustbereich allein und ohne fremde Hilfe waschen und abtrocknen.

Andernfalls gibt es auch hier wieder die nachfolgend aufgeführten Abstunfungen der Selbständigkeit:

Selbständig:

die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.

Überwiegend selbständig:

die Person kann die Aktivität beispielsweise selbständig durchführen, wenn notwendige Utensilien wie Waschlappen und Seife bereitgelegt werden. Nach Aufforderung kann die Aktivität dann selbständig durchgeführt werden. Unter Umständen ist z. B. personelle Unterstützung bei der Wäsche der Achselhöhlen erforderlich.

Überwiegend unselbständig:

die Person kann nur bei einem begrenzten Teil der Aktivität mithelfen, beispielsweise die Hände und das Gesicht waschen. Den Rest aber nicht.

Unselbständig:

die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen.

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2019-02-28T14:18:47+02:00