Seit 1998 kämpfen wir gemeinsam mit den von Pflegebedürftigkeit betroffenen Familien um gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung. Inzwischen sind über 20 Jahre vergangen und wir mussten ein stetiges Wachstum der Plfegebedürftigkeit in Deutschland registrieren.
Im Jahr 1999 hatten wir in Deutschland knapp über 2 Mio. Pflegebedürftige und zum Jahrensende 2019 waren es bereits über 4,1 Mio. Menschen, die Leistungen der Pflegekassen beanspruchten.
Ein Ende dieser Entwicklung ist kaum vorhersehbar.
Eine Vorsorgevollmacht war bereits vor dieser Entwicklung ausgesprochen wichtig. Heute sollte unbedingt jeder Erwachsene rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen.
In einer Vorsorgevollmacht werden u. a. die nachfolgenden Bereiche geregelt:
Grundsätzlich gibt es keine vorgeschriebene Form der Vorsorgevollmacht einzuhalten. Es empfiehlt sich allerdings immer und ausschließlich die Schriftform zu wählen und im besten Fall eine Eintragung ins Vorsorgeregister vorzunehmen. Auf diese Weise kann in Notsituationen, in denen aus gesundheitlichen Gründen eine Selbstbestimmung nicht mehr möglich ist oder erscheint, ein gerichtliches Verfahren meistens verhindert werden.
Suchen Sie sich rechtzeitig eine vertrauensvolle Person und ersteilen Sie dieser Person eine Vorsorgevollmacht. Dabei können Sie selbst wählen, welches der oben genannten Bereiche diese Vorsorgevollmacht abdecken soll. Ebenfalls ist es möglich mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen und dabei ggf. unterschiedliche Bereiche auf verschiedene Personen zu verteilen.
Ausführliche und stets aktuelle Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie beim beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Sofern es Ihnen ausschließlich um Anträge, Informationen und Verfahren im Bereich der Pflegeversicherung gehen, lesen Sie unseren Beitrag zum Thema Vollmacht für pflegende Angehörige.
Ausführlichere Informationen über Pflegegrade, Leistungen und Voraussetzungen finden Sie bei uns:
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