Hier geht es um die Fähigkeit, Sachverhalte zu verstehen und Informationen inhaltlich einordnen zu können.
Laut Definition des NBA geht es beim Verstehen von Sachverhalten und Informationen darum, Ereignisse und Inhalte, die Bestandteil des Alltagslebens der meisten Menschen sind zu verstehen. Gemeint ist etwa die Fähigkeit, zu erkennen, dass man sich in einer bestimmten Situation befinden, z. B. gemeinschaftliche Aktivitäten mit anderen Menschen, Versorgung durch eine Pflegekraft, MDK-Begutachtung sowie die Fähigkeit, Informationen zum Tagesgeschehen aus den Medien z. B. Fernsehgerät, Tageszeitung aufzunehmen und inhaltlich zu verstehen. Gleiches gilt für mündlich von anderen Personen übermittelte Informationen.
Folgende Beeinträchtigungen der Fähigkeiten sind zu berücksichtigen:
Fähigkeit vorhanden:
Die Person kann Sachverhalte und Informationen aus dem Alltagsleben ohne nennenswerte Probleme verstehen.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Die Person kann einfache Sachverhalte und Informationen nachvollziehen, hat bei komplizierteren jedoch Schwierigkeiten.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Die Person kann auch einfache Informationen häufig nur nachvollziehen, wenn sie wiederholt erklärt werden. Eine schwere Beeinträchtigung liegt auch dann vor, wenn das Verständnis sehr stark von der Tagesform abhängt.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Die Person gibt weder verbal noch nonverbal zu erkennen, dass sie Situationen und übermittelte Informationen verstehen kann.