Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen. Grundsätzlich gehört dazu auch die Fähigkeit die Notwendigkeit einer Ruhephase zunächst einmal überhaupt zu erkennen. Sofern diese Fähigkeit vorhanden ist muss die pflegebedürftige Person in der Lage sein zur Ruhe zu kommen und insbesondere nachts eine möglichst durchgehende Ruhephase ohne Unterbrechungen einzuhalten.