Alltagshandlungen
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Hier ist laut neuem Begutachtungsassessment die Fähigkeit gemeint, Alltagshandlungen zielgerichtete durchführen zu können. Alltagshandlung sind in diesem Sinne z. B. das komplette Ankleiden, dass Kaffeekochen oder das Tischdecken, ohne einzelne Schritte (beim Kaffeekochen das Kaffeepulver vergessen) zu vergessen gemeint. Ist die Person nicht in der Lage, eine Alltagshandlung fehlerfrei (siehe Kaffeekochen) durchzuführen, so [...]