Ablehnung der Einstufung
Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat ergeben, dass der Antragsteller einen Pflegebedarf unterhalb des gerechtfertigten Pflegegrades hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Antragsteller mit dem vom Gutachter (w/m) festgestellten Hilfebedarf nicht ausreichend pflegerisch zu versorgen ist, können Sie innerhalb von einem Monat nach Eingang des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen. Die unabhängigen [...]