Die pflegerelevante Vorgeschichte Umfasst die medizinischen und pflegerischen Angaben unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten.
Bei der Begutachtung muss der Gutachter (m/w) die persönliche Einschätzung der Betroffenen zu ihren derzeitigen gesundheitlichen und pflegerischen Problemen, Bedürfnissen und Veränderungswünschen dokumentieren. Der Gutachter (m/w) muss nach den pflegerelevanten Erkrankungen und Beschwerden fragen. Auch die Tagesformschwankungen oder besondere Belastungen für die Pflegenden sind aufzunehmen. Anamnestische Angaben zu kognitiven Fähigkeiten oder herausforderndem Verhalten sind im Hinblick auf die Bewertung der Module 2 und 3 zu erfragen und hier aufzunehmen. Besonders bei Erkrankungen mit wechselnder Symptomatik erleichtert dieses Vorgehen die nachfolgende gutachterliche Beurteilung der Selbstständigkeit.