Mit Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland im Jahr 1995 gab es Pflegestufen. Zur Bewertung der Höhe einer Pflegestufe wurden, einfach ausgedrückt, bis 31.12.2016 Minuten herangezogen. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Seit dem 01.01.2017 gibt es nur noch Pflegegrade! Um die Schwere der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, werden auch keine Minuten mehr zusammenaddiert. Es gibt ein mehr oder weniger ausgeklügeltes Punktesystem, welches wiederum in Modulen aufgeteilt noch unterschiedlich gewichtet wird. Pflegegrade sind also auf jeden Fall komplizierter! Ausführlichere Informationen über Pflegegrade, Leistungen und Voraussetzungen finden Sie bei uns:
Unsere Kernkompetenz seit 1998
Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!
Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!
Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!