Pflegegrad abgelehnt – Was ist passiert?
Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt, bescheinigt Ihnen die zuständige Pflegekasse das mit einem entsprechenden Bescheid. Die Grundlage des Bescheids der Pflegekasse, ist das zuvor angefertigte Gutachten vom „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)“.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall nutzen! Zurücknehmen könnten Sie einen solchen Widerspruch immer noch.
Pflegegrad abgelehnt in Stichpunkten
- Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse
- Begutachtung durch den MDK (bzw. MEDICPROOF)
- Gutachten des MDK wird, meist innerhalb von zwei Werktagen, der Pflegekasse zur Verfügung gestellt
- Pflegekasse erstellt einen ablehnenden Bescheid
- Widerspruch formlos (ohne Begründung!) innerhalb eines Monats an die Pflegekasse
- Unterstützung unabhängiger Sachverständiger (w/m) beanspruchen
Somit bleibt festzuhalten, dass die Ablehnung eines Pflegegrades zwar mit dem Bescheid der Pflegekasse amtlich wird, aber eigentlich durch das anzuzweifelnde Gutachten des MDK zustande gekommen ist. Es gilt also in erster Linie das Gutachten des MDK zu widerlegen und nicht etwa den Bescheid der Pflegekasse!
Pflegegrad abgelehnt – Unabhängige Unterstützung