Bei einem Pflegeantrag handelt es sich, korrekt ausgedrückt, um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei ist es unwichtig, ob die pflegebedürtftige Person in der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist.

Ich beantrage Leistungen für meine Pflege durch:

  • Angehörige oder eine andere Privatperson – oder
  • einen Pflegedienst – oder
  • ein Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung – oder
  • eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Der Pflegeantrag Punkt für Punkt (BWPN)

In unserem ausführlichen Beitrag „Der Pflegeantrag“ erfahren Sie mehr darüber.

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