Gemäß NBA ist unter „Nächtliche Unruhe“ nächtliches Umherirren, Wachphasen, in denen Zuwendung einfordert wird gemeint. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bzw. Medicproof (bei privat versicherten Personen), müssen ermitteln, wie häufig ein personeller Unterstützungsbedarf besteht.
Pflegende Angehörige kennen diese Problemstellung häufig von Menschen mit Demenz. Nächtliche Unruhe liegt dabei allerdings nicht etwa allein an der Erkrankung selbst! Menschen mit Demenz haben zwar einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus und daraus ergibt sich zwangsläufig ein veränderter Schlaf-Wach-Rhytmus, das allein verursacht aber noch keine nächtliche Unruhe.
Diese Betroffenen haben am Tag meistens auch viel zu wenig Beschäftigung und sind dadurch vom Tagesablauf nicht gefordert, wenn nicht sogar ausgeruht.
Beschäftigung am Tag kann Abhilfe schaffen!
In sehr vielen Fällen fehlt den pflegenden Angehörigen einfach die Zeit für eine solche Beschäftigung am Tag. Dafür gibt es u. a. die Tagespflege. Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 haben zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auch Anspruch auf Tagespflege. In den speziellen Einrichtungen zur Tagespflege gehören solche Beschäftigungen dazu.