Unter Körperpflege im Bereich des Kopfes im Sinne der Pflege gehören die nachfolgenden Verrichtungen
- Kämmen
- Zahnpflege
- Prothesenreinigung
- Rasieren
Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden diese Verrichtungen im Modul 4 unter Ziffer 4.2 geregelt. Auch an dieser Stelle geht es erneut um die vorhandene Fähigkeit, ob kämmen, die Zahnpflege oder Prothesenreinigung sowie das Rasieren selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig von der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden kann oder ob dazu eben die Unterstützung einer Pflegeperson notwendig ist.
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