Erhalten Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen einen Bescheid der Pflegekasse, haben sie einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch wird gern als formloser Widerspruuch bezeichnet und sollte keine Begründung, auch keine einzelnen Argumente, enthalten!
Wann ist im Zusammenhang mit einem Pflegegrad ein formloser Widerspruch sinnvoll?
- Sie haben einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt und die Pflegekasse hat diesen mit schriftlichem Bescheid abgelehnt
- Sie haben einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt und die Pflegekasse hat diesen mit schriftlichem Bescheid, aus Ihrer Sicht mit einem zu geringen Pflegegrad bestätigt
- Die Pflegekasse hat Ihnen nach einem Höherstufungantrag durch schriftlichen Bescheid den gleichen Pflegegrad bestätigt wie vorher
- Die Pflegekasse hat Ihnen nach einem Höherstufungantrag durch schriftlichen Bescheid den vorhandenen Pflegegrad sogar reduziert oder ggf. vollständig entzogen (kommt selten vor)
- Seitens der Pflegekasse kommt es zu einer Wiederholungsbegutachtung und der nachfolgende Bescheid bestätigt keinen oder einen zu geringen Pflegegrad
Kurz- und Gut: Ein formloser Widerspruch lohnt sich im Zusammenhang mit einen Pflegegrad immer dann, wenn Sie anderer Meinung sind, als die Pflegekasse Ihnen bestätigt hat.
Vorteile des formlosen Widerspruchs
- Einhaltung der Monatsfrist
- Verhinderung vorschneller (emotionaler) Argumente
- Die Reduzierung des empfundenen Drucks durch eine einzuhaltende Frist
Nachteile des formlosen Widerspruchs
- Es gibt keinen einzigen Nachteil!
Falls Sie nach einem formlosen Widerspruch keine Widerspruchsbegründung bei der Pflegekasse einreichen können oder wollen und es für Sie auch nicht in Frage kommt, professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen anzunehmen, können Sie jederzeit den Widerspruch zurückziehen. Die Pflegekasse freut sich und für Sie hat das keine Folgen!