Einleitung
Wenn es um einen Pflegegrad geht, ist ihr Ansprechpartner die Pflegekasse. Ihre zuständige Pflegekasse ist angegliedert an die Krankenkasse. Sie stellen einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse (Pflegeantrag) und bringen dadurch den Vorgang „Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ in Gang.
Pflegeantrag zur Festellung der Pflegebedürftigkeit
Den oben genannten Pflegeantrag können Sie gern durch einen einfachen Anruf bei ihrer Pflegekasse/Krankenkasse s. o. initiieren. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage ein Formular, welches sie ausgefüllt an die Pflegekasse zurücksenden.
Falls Sie Fragen zum Pflegeantrag haben, stehen ihnen die unabhängigen Pflegeberater des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) gern kostenlos zur Verfügung!Begutachtung durch den MDK
Die Pflegekasse wird den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, bei Ihnen eine Begutachtung gemäß (NBA) durchzuführen.
Bescheid der Pflegekasse
Im Normalfall erhält die Pflegekasse das daraus resultierende Gutachten innerhalb vom zwei Werktagen und erstellt dann auch Basis des Gutachtens einen Bescheid.
Bearbeitungszeit nach einem Erstantrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Die Bearbeitungzeit der Pflegekasse darf maximal 25 Arbeitstage betragen. Sollte es länger seitens der Pflegekasse´oder des MDK länger dauern, stehen Ihnen für jede angefangene Verzugswoche 70 EUR Entschädigung zu. Falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gern an!