Ernährung über eine Infusion oder eine Sonde

Diese Maßnahme zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) wird im Einverständnis mit der betroffenen Person durchgeführt.

Eine parenterale Ernährung ist immer dann notwendig, wenn die Person den Verdauungstrakt (Mund – Speiseröhre – Magen – Dünndarm – Dickdarm) nicht nutzen kann oder soll, z. B. bei einer Bauchspeicheldrüsenentzündung, einem Darmverschluss oder Speiseröhrenkrebs.

Eine enterale Ernährung über eine Sonde (Schlauch) in den Magen (PEG) oder in den Dünndarm (PEJ) ist immer dann erforderlich, wenn die Person den Mund – Rachenraum oder die Speiseröhre nicht nutzen kann oder darf z. B. nach Operationen in diesem Bereich. Auch wenn die Person nicht bedarfsgerecht essen kann z. B. bei einer Krebserkrankung oder einer Therapie nach Eingriffen oder Therapien.

Auch wenn die Person nicht essen will z.B. bei Demenzerkrankten kann eine Ernährung über eine Sonde oder eine Infusion erforderlich sein. In diesem Fall müssen die rechtlichen und ethischen Grundlagen unbedingt berücksichtigt  werden. Verweigert eine an Demenz erkrankte Person die Nahrungsaufnahme , sollte die „künstliche Ernährung“ über eine Sonde oder die Vene (parenteral) die letzte Möglichkeit sein. Er sollten alle anderen störenden Faktoren ausgeschaltet werden, wie z. B. durch eine Zahnbehandlung, Schlucktraining, Schmerztherapie etc. Vielleicht ist das Essen in großer Runde zu ablenkend oder störend, vielleicht ißt die Person lieber in großer Runde. Vielleicht ist das Essen oder die Darreichungsform nicht  so wie es die Person mag. Vielleicht reichen hochkalorische Nahrungsergänzungsmittel für eine bedarfsgerechte Ernährung aus. Die mögliche Veränderung der „Rahmenbedingungen“ rund um die Nahrungsaufnahme sollte immer vor der Überlegung einer Ernährung über Sonde oder Infusion stehen.

 

 

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