Mit Erkennen von Risiken und Gefahren ist die Fähigkeit gemeint, Risiken und Gefahren wie z. B. Strom- und Feuerquellen, Barrieren und Hindernisse auf dem Fußboden bzw. auf Fußwegen, eine problematische Beschaffenheit des Bodens (z. B. Glätte) oder Gefahrenzonen in der außerhäuslichen Umgebung (z. B. verkehrsreiche Straßen, Baustellen) als solche zu erkennen.
Folgende Unterschiede der Beeinträchtigungen der Fähigkeiten sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen:
Fähigkeit vorhanden:
Die Person kann solche Risiken und Gefahrenquellen im Alltagsleben ohne weiteres erkennen, auch wenn sie ihnen aus anderen Gründen (z. B. aufgrund von somatischen Beeinträchtigungen) nicht aus dem Weg gehen kann.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Die Person erkennt meist nur solche Risiken und Gefahren, die sich in der vertrauten innerhäuslichen Wohnumgebung wiederfinden. Es bestehen aber beispielsweise Schwierigkeiten, Risiken im Straßenverkehr angemessen einzuschätzen oder Gefährdungen in un-gewohnter Umgebung zu erkennen.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Die Person kann auch Risiken und Gefahren, denen sie häufig auch in der Wohnumgebung begegnet, oft nicht als solche erkennen.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Die Person kann Risiken und Gefahren so gut wie gar nicht erkennen.