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Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)

Die Pflegeversicherung

Im Jahr 1995 startete am 1. Januar in Deutschland die Pflegeversicherung, als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und es wurden Pflegestufen eingeführt. Alle gesetzlich krankenversicherten Menschen sind seit dem Zeitpunkt automatisch und beitragspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte mussten eine private Pflegeversicherung abschließen.

Das wurde u. a. notwendig, weil bereits zu dem Zeitpunkt absehbar war, dass die Menschen in Deutschland älter werden, bzw. der Altersdurchschnitt stark ansteigen wird. Statistisch gesehen steigt die Wahrscheinlichkeit eines Fremdhilfebedarfs ab dem 80. Lebensjahr auf über 30 Prozent. Nicht zuletzt diese Rechengröße machte die Einführung einer Pflicht-Pflegeversicherung dringend notwendig.

Zahl der Pflegebedürftigen zum jeweiligen Jahresende als Tabelle

ambulant stationär Insgesamt
1995 1.061.418 ———– 1.061.418
1996 1.162.184 384.562 1.546.746
1997 1.197.677 462.271 1.659.948
1998 1.226.715 511.403 1.738.118
1999 1.280.379 545.983 1.826.362
2000 1.260.825 561.344 1.822.169
2001 1.262.667 577.935 1.839.602
2002 1.289.152 599.817 1.888.969
2003 1.291.398 614.019 1.895.417
2004 1.296.811 628.892 1.925.703
2005 1.309.506 642.447 1.951.953
2006 1.310.473 658.919 1.969.392
2007 1.358.201 671.084 2.029.285
2008 1.432.534 680.951 2.113.485
2009 1.537.574 697.647 2.235.221
2010 1.577.844 709.955 2.287.799
2011 1.600.554 714.882 2.315.436
2012 1.667.108 729.546 2.396.654
2013 1.739.337 740.253 2.479.590
2014 1.818.052 750.884 2.568.936
2015 1.907.095 758.014 2.665.109
2016 1.974.197 775.004 2.749.201
2017 2.560.979 778.200 3.339.179
2018 2.905.325 780.064 3.685.389
2019 3.141.471 858.284 3.999.755

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit | Geschäftsstatistik der Pflegekassen

Warum BWPN?

Bereits nach kurzer Dauer der Pflegeversicherung zeichnete sich leider ab, dass die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (BRi) allzu häufig nicht im Sinne der Pflegebedürftigen „ausgelegt“ wurden. Es kam zu Gutachten der Gutachterdienste der Pflegeversicherer (MDK und MEDICPROOF), die nicht die vorgesehenen Bewertungskriterien erfüllt haben.
Unsere Sachverständigen (w/m), zu dem Zeitpunkt in einem anderen Bereich des Sozial- und Gesundheitssystems tätig, wurden immer öfter um Unterstützung durch die pflegenden Angehörigen oder den pflegebedürftigen Personen selbst gebeten, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Rahmen von Widerspruchs- oder Klageverfahren zur Erreichung einer gerechtfertigten Pflegestufe ging.

Die Anzahl der Hilfesuchenden sprengte schnell jeden Rahmen, den Sachverständige (w/m) in ihrer Freizeit erledigen konnten.
Sehr viel Zeit und mindestens genau so viel Geld war notwendig, um das heute bekannte bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) im Jahr 1998, sozusagen für alle Betroffenen, zu starten und somit die Grundlage für die heutige Hilfe zur Hilfe, zu schaffen.

Inzwischen sind weit mehr als 20 Jahre dieser Unterstützung vergangen und unsere unabhängigen Sachverständigen konnten in rund 35.000 Fällen höhere Leistungen der Pflegeversicherung erreichen. Daran hat auch die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 nicht geändert.

Wir werden mit Herz und Seele weitermachen, so lange dies notwendig ist!

Unsere Kernkompetenz seit 1998

Pflegegrad beantragen

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!

Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

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