Kurzfassung

Stellen Sie erstmalig einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse, muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen der Bescheid der Pflegekasse vorliegen!

25  Arbeitstage nach Antragseingang bei der Pflegekasse

Als Antragsdatum gilt der Tag des Anrufs bei der Pflegekasse, bzw. bei Onlineanträgen das entsprechende Tagesdatum. Ab diesem Antragsdatum fängt die Bearbeitungszeit von maximal 25 Arbeitstagen an zu zählen. Innerhalb dieser 25 Arbeitstag muss die Pflegeversicherung alle nachfolgenden Arbeitsschritte erledigt haben, respektive von deren Erfüllungsgehilfen erledigen lassen.

Einzelne Arbeitsschritte innerhalb der 25  Arbeitstage

  • Antragsunterlagen schicken (Pflegekasse)

  • Antragsunterlagen nach Eingang sichten (Pflegekasse)

  • Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF (privat Versicherte) beauftragen (Pflegekasse)

  • Begutachtungstermin festlegen und verschicken (Gutachterdienst (MD oder MEDICPROOF))

  • Begutachtung durchführen (Gutachterdienst (MD oder MEDICPROOF))

  • Formulargutachten erstellen und der Pflegekasse senden (Gutachterdienst (MD oder MEDICPROOF))

  • Auf Grundlage des Gutachtens den Bescheid erstellen und versenden (Pflegekasse)

Anspruch auf Entschädigung bei Überschreitung der 25  Arbeitstage

Hält die Pflegekasse die Bearbeitungszeit nicht ein und überschreitet die 25 Arbeitstage, muss die Pflegekasse dem Antragsteller (w/m) für jede angefangene Woche 70 EUR Entschädigung zahlen!