Kurzfassung
Stellen Sie erstmalig einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse, muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen der Bescheid der Pflegekasse vorliegen!
25 Arbeitstage nach Antragseingang bei der Pflegekasse
Als Antragsdatum gilt der Tag des Anrufs bei der Pflegekasse, bzw. bei Onlineanträgen das entsprechende Tagesdatum. Ab diesem Antragsdatum fängt die Bearbeitungszeit von maximal 25 Arbeitstagen an zu zählen. Innerhalb dieser 25 Arbeitstag muss die Pflegeversicherung alle nachfolgenden Arbeitsschritte erledigt haben, respektive von deren Erfüllungsgehilfen erledigen lassen.
Einzelne Arbeitsschritte innerhalb der 25 Arbeitstage
Anspruch auf Entschädigung bei Überschreitung der 25 Arbeitstage
Hält die Pflegekasse die Bearbeitungszeit nicht ein und überschreitet die 25 Arbeitstage, muss die Pflegekasse dem Antragsteller (w/m) für jede angefangene Woche 70 EUR Entschädigung zahlen!