Nach einem erfolgreichen Widerspruch zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades muss die Pflegekasse das Pflegegeld für den rückwirkenden Zeitraum nachzahlen!
Typisches Beispiel aus der täglichen Praxis unserer unabhängigen Sachverständigen:
03.2021: Antrag auf Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige
04.2021: Bescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad 2
05.2021: Kontakt zum bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN)
05.2021: Widerspruch mit dem Gegengutachten des Sachverstädnigen vom BWPN per Einschreiben an die Pflegekasse verschickt
07.2021: Widerspruchsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
08.2021: Neuer Bescheid der Pflegekasse. Durch das Gegengutachten des BWPN wurde Pflegegrad 3 erreicht.
Nachzahlung der Pflegekasse am 10.08.2021 auf dem Konto der pflegebedürftigen Person: 1.374 EUR.
Noch deutlicher fällt die Nachzahlung nach Klageverfahren ins Gewicht. Viele unserer Klienten haben in den letzten 25 Jahren auch gern mal über 20.000 EUR Nachzahlung erhalten.
Vielen Dank liebes Team für die schnelle Antwort
Falls ich Hilfe brauche wende ich mich gerne an euch
LG Andrea
Hallo , habe Oktober 23 das erste Mal ein Pflegegrad beantragt nach Begutachtung pflegegrad 1 wieder wieder Spruch eingelegt so ging das drei Mal bei der Begutachtung am 2.4 bekam ich pflegegrad 3, bekommt man eine Nachzahlung vom ersten wiederspruch?
Es freut uns sehr, dass nach mehreren Anläufen endlich der Pflegegrad 3 anerkannt wurde!
Ja, Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Nachzahlung ab dem Zeitpunkt des ersten Antrags, also rückwirkend ab Oktober 2023. Entscheidend ist, dass der Pflegegrad 3 letztlich auf Ihren ursprünglichen Antrag zurückgeht und nicht auf einen völlig neuen Antrag. Da Sie mehrfach Widerspruch eingelegt haben und die Begutachtung vom 2. April offenbar zu diesem Verfahren gehört, muss die Pflegekasse die Leistungen ab dem ersten Antrag nachzahlen – also ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmals Pflegeleistungen beantragt haben.
Die Nachzahlung umfasst dabei sämtliche Leistungen, auf die Sie mit Pflegegrad 3 Anspruch gehabt hätten – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen, abhängig davon, welche Versorgungsform Sie gewählt haben.
Wichtig:
Die Pflegekassen erledigen diese Nachzahlungen zwar in der Regel automatisch, aber es kann hilfreich sein, schriftlich bei der Kasse nachzufragen, ab wann genau die Leistungen rückwirkend gezahlt werden. Das geht allerdings auch detailliert aus dem letzten Gutachten hervor.
Sollten dabei Unklarheiten entstehen oder die Nachzahlung verweigert werden, stehen wir Ihnen vom BWPN gerne zur Seite, um Ihr Anliegen fachlich zu prüfen und durchzusetzen.
Unser Angebot: Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei der Klärung der Rückzahlung oder bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Melden Sie sich gerne – wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen!
Herzliche Grüße
Ihr Team vom BWPN – Bündnis für Würde und Pflege in Not
Folgender Fall, der mich zur Ratlosigkeit führt.
In 04/24 habe ich für meine Ehefrau einen Antrag zur Festlegung einer Pflegestufe (PS) gestellt.
Die daraufhin tätige Gutachterin hat eine PS1 festgelegt. Dagegen habe ich sofort und damit fristgerecht Widerspruch eingelegt. In 01/25 kam es daraufhin zu einer neuerlichen Begutachtung, die dann zur PS 2 führte. Die Gutachterin erwähnte in ihrem Gutachten sehr deutlich, dass zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens die PS 3 vorgelegen hätte!
Habe ich damit Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung der PS? Leider erwähnt die Pflegekasse in ihrem Schriftverkehr davon nichts. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist seit 2 Tagen nicht möglich, da entweder eine Bandansage läuft oder Anschlüsse nicht besetzt sind.
Vielen Dank im Voraus
Lieber Herr Schneid,
eine Art „automatische Nachzahlung“ wird es eher nicht geben. Das hätte der Bescheid der Pflegekasse dann bestätigen müssen. Allerdings wirkt Ihr Vorgang so, als wäre eine fachliche Überprüfung und Bewertung sinnvoll. Warum z. B. bestätigt die Gutachterin im Widerspruchsverfahren den Pflegegrad 3 ab Antragstellung und Ihre Ehefrau erhält den Pflegegrad 2, mit dem Sie anscheinend einverstanden sind. Würdigt der Pflegegrad 2 überhaupt die Pflegesituation oder müsste es generell eigentlioch der Pflegegrad 3 sein? Eine unabhängige fachliche Bewertung können unsere Sachverständigen gern für Sie erledigen, wenn Sie es möchten. Sichern Sie sich in dem Fall einen einfach einen Wunschtermin mit dem nachfolgenden Formular (Link).
Herzliche Grüße,
Ihr BWPN-Team
Hallo, auch ich habe Klage gegen den Ablehnungsbescheid zu meinem Antrag im Dezember 2023 eingelegt. Nun wird die Begutachtung im Oktober 2024 durch das Gericht durchgeführt. Ein Pflegegrad von mind. 3 ist zu erwarten, evtl auch 4.
Werde ich das Pflegegeld ab Dez 2023 nachbezahlt bekommen oder erst ab Klage?
Wird der Ablehnungsbescheid somit aufgehoben und befindet sich die Pflegekasse somit in Verzug? Muss sie mir die wöchentliche Verzugszahlung leisten, da der Abtrag nun im Gerichtsverfahren weiter bearbeitet wird oder nicht, weil der Ablehnungsbescheid (vor der Klage) innerhalb der gesetzlichen Frist kam?
Vielen Dank
Liebe Astrid,
zunächst einmal wünschen wir Ihnen von Herzen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche! Falls Sie nämlich ohne pflegefachliche Hilfe das Ziel erreichen, gehören Sie zu einer absoluten Minderheit und können somit sehr stolz auf sich sein.
In einem solchen Klageverfahren geht es grundsätzlich immer um die Aufhebung des ursprünglichen Bescheids. Sollte das Gericht zu einem solchen (positiven) Ergebnis kommen, müsste die Pflegekasse das entsprechende Pflegegeld nachzahlen. Verzugszinsen fallen dagegen keine an.
Allerdings sind es Gerichte bedauerlicherweise gewohnt einen Vergleich zu bevorzugen. Es könnte daher passieren, ein positives Ergebnis vorausgesetzt, dass die Pflegekasse ein Anerkenntnis „anbietet“. Zum Beispiel „Pflegegrad 3 ab 04.24 o. ä.“. Sie sollten ein solches Anerkenntnis nicht zu vorschnell annehmen. Ob es allerdings sinnvoll ist oder nicht, hängt von sehr vielen individuellen Faktoren ab.
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Hallo, ich habe auch 2020 Klage eingereicht, nun kam gestern der Beschluß, dass ich seit 03.2020 Pflegegrad 2 habe. Wird mir nun die gesamte offene Summe, also Pflegegeld, Pflegesachleistung und Pflegehilsmittel plus ein eventuelle Verzugszins überwiesen, oder wird hier nur dass Pflegegeld gerechnet. Im Beschluss szeht nur, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in gesetzlicher höhe, sind ab dem 21.03.2020 zu gewähren.
Guten Tag Herr von Ahn,
sofern Sie in der vorherigen Zeit einen Pflegedienst beansprucht und selbstfinanziert haben, werden Pflegesachleistungen nachträglich angerechnet.
Pflegegeld wird in jedem Fall vollständig nachgezahlt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der Praxis nicht nachgeleistet, was bereits deshalb
eher weniger Sinn macht, weil die meisten dieser Pflegehilfsmittel Ablaufdaten haben und so große Mengen davon im Privathaushalt eher nicht verbraucht werden.
Verzugszinsen könnten ggf. berechnet werden, weil es sich beim Pflegegeld gemäß SGB um Sozialleistungen handelt, die generell zu verzinsen wären.
Diesbezüglich sollten Sie sich aber ggf. rechtlich beraten lassen, weil wir keine Rechtsberatung durchführen.
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Ich habe 2020 Klage eingereicht für meine Mutter und bis jetzt noch nichts erreicht, das kann doch nicht sei, denn ich brauch jetzt Unterstützung und nich wenn meine Mutter nicht mehr ist
Liebe Frau Dorn,
anders als häufig im Internet zu finden, ist es keineswegs normal, dass Klageverfahren in diesem Bereich so lange dauern! Haben Sie denn fachliche Hilfe in Anspruch genommen? Kam es bereits zu einem vom Sozialgericht beauftragten Gutachten?
Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit einer unabhängigen und kostenlosen Erstberatung. Einen entsprechenden Termin können Sie hier (Link) buchen.
Wir wünschen Ihnen von Herzen viel Erfolg bei der Durchsetzung gerechtfertigter Pflegeleistungen!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team