Pflegegrad: Dauer der Klage beim Sozialgericht

Die Frage nach der Dauer eines Klageverfahrens gegen die Pflegekasse beim zuständigen Sozialgericht lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Unsere unabhängigen Sachverständigen (w/m) haben seit 1998 mehrere tausend Klageverfahren in ganz Deutschland begleitet. Es gibt Ausreißer, die ziehen sich über mehrere Jahre hin. Das kann sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, kommt aber in Ausnahmefällen vor.

Viele Pflegekassen beraten allerdings sehr allgemein, dass eine Klage beim Sozialgericht keinen Sinn macht, weil diese immer mehrere Jahre dauern.

Das ist absoluter Unsinn!

Durchschnittlich dauern Klageverfahren gegen die Pflegekasse beim Sozialgericht erfahrungsgemäß eher einige Monate, aber eher nicht, bzw. ausgesprochen selten, mehrere Jahre.

Aufgrund der Laufzeit eines solchen Verfahrens auf die Rechtssicherheit durch ein Sozialgericht – und damit auf wichtige Pflegeleistungen – zu verzichten, ist allerdings keine Lösung. Gerechte Pflegeleistungen sind wichtig für alle Pflegeversicherten und müssen zur Not „erkämpft“ werden!