Leider lautet die eindeutige Antwort: JA!
Muss ich das akzeptieren?
Erneut eine eindeutige Antwort: NEIN!
Erläuterung
Die ersten Jahre nach Einführung und Überleitung der Pflegegrade war es noch kein besonders großes Thema. Inzwischen, seit ca. 2019/2020, sieht das bedauerlicherweise anders aus. Die Pflegekassen beauftragen deren Auftragnehmer, die Gutachterdienste MD und MEDICPROOF, zunehmend mit Wiederholungsbegutachtungen. Grundsätzlich hat die Pflegeversicherung auch das recht dazu und letzlich ist das auch absolut in Ordnung.
Allerdings sind unsere unabhängigen Sachverständigen inzwischen mit einigen tausend Verfahren beschäftigt, in denen zum Teil haarsträubende Gutachten “keine Pflegebedürftigkeit” attestieren. Letztlich ist es nämlich die einzige Möglichkeit den Bestandsschutz für immer zu verlieren.
Beispiele
Pflegegrad 2 (nach Überleitung!) seit 2017:
Gutachten in 2023 ergibt den Pflegegrad 1 –> es bleibt bei Pflegegrad 2!
Pflegegrad 4 (nach Überleitung!) seit 2017:
Gutachten in 2023 ergibt den Pflegegrad 2 –> es bleibt bei Pflegegrad 4!
Pflegegrad 3 (nach Überleitung!) seit 2017:
Gutachten in 2023 ergibt keine Pflegebedürftigkeit –> Pflegegrad weg, Leistungen weg, Bestandschutz weg!
Einige Familien akzeptieren das und stellen kurz danach einen Neuantrag bei der Pflegekasse. “Das haben wir im Internet gelesen…“. Das neue Gutachten ermittelt erneut den Pflegegrad 3 (wie konnte das passieren…?!). Klingt zunächst klasse, aber der Bestandsschutz auf Lebenszeit ist und bleibt weg! Die Pflegekasse hat gewonnen!
Unsere Experten haben in mehr als 90 % aller begleiteten Verfahren Erfolg und erreichen den ursprünglichenPflegegrad UND DEN BESTANDSSCHUTZ! Daher lohnt sich besonders in diesen Fällken nicht nur das Widerspruchs- und Klageverfahren, sondern besonders die fachliche Unterstützung unabhängiger Pflegesachverständiger (w/m)!
Sollte eine Begutachtung zu gar keiner Pflegebedürftigkeit führen, hat die Pflegekasse das Recht, die Leistungen komplett einzustellen. In einem solchen Fall wenden Sie sich einfach unter 0800/611 611 1 an die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes (BWPN).