Mit Einführung der Pflegegrade zum 01. Januar 2017 wurden alle Betroffenen mit einer bestehenden Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet (siehe FAQ zum Thema).

Damit Pflegebedürftige zukünftig nicht schlechter gestellt sind als vor der Einführung der Pflegegrad, gilt für diese Menschen, nach Überleitung,  ein lebenslanger Bestandschutz. Sollte also nach einer Überleitung eine MDK-Begutachtung (bei privat Versicherten durch MEDICPROOF) eine niedrigerer Pflegegrad ermittelt werden, als der zuvor übergeleitete Pflegegrad, bleibt es beim höheren Pflegegrad.

Die Pflegekasse darf übergleiteten Pflegebedürftigen keinen geringen Pflegegrad bescheinigen!

Keine Regel ohne Ausnahme:

Sollte eine Begutachtung zu gar keiner Pflegebedürftigkeit führen, hat die Pflegekasse das Recht, die Leistungen komplett einzustellen. In einem solchen Fall wenden Sie sich einfach unter 0800/611 611 1 an die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes (BWPN).

Pflegegrad abgelehnt nach Überleitung? - Wehren Sie sich mit einem Widerspruch