Soll ich einen Pflegegrad wirklich einklagen?
Die Haltung unserer unabhängigen Pflegeexperten ist eindeutig: Ja!
Dabei handelt es sich bei unseren Sachverständigen (w/m) ausschließlich um ausgesprochen friedwertige Menschen. Es liegt also nicht an deren Streitlust! Es liegt an der langjährigen Erfahrung. Zu willkürlich gehen Pflegeversicherungen und deren Erfüllungsgehilfen (Gutachterdienste) mit den Regelungen zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit (NBA) um. In diesen Fällen hilft ausschließlich die Klage beim zuständigen Sozialgericht, um einen möchlichst hohen Pflegegrad zu erreichen.
Noch nicht von der Klage zum Pflegegrad überzeugt?
Stellen Sie sich einmal vor, Sie zahlen seit 30 Jahren die Autoversicherung ihres PKW’s. Nach 30 Jahren kommt es zu einem eindeutigen Fall, in dem die Teilkaskoversicherung den Schaden regulieren muss. Der Fall selbst ist klar und daran gibt es keinen Zweifel!
Und was entscheiden Sie?!
Nein, nein, den Schaden zahle ich selbst. Ich möchte der Versicherung nicht zur Last fallen…!
Kein Mensch würde das jemals so machen! Jeder Versicherungsnehmer würde sich mit fachlicher Hilfe dafür einsetzen, dass die Autoversicherung den Schaden reguliert.
Unsere Pflegeversicherung ist sachlich gesehen (bedingt) mit der Teilkaskoversicherung eines PKW’s vergleichbar. „Nur“ das es eben um Menschen geht und um das diese Teilkaskoversicherung keine Schäden reguliert, sondern aushilft wenn ein Versicherungsnehmer (w/m) auf mehr- oder weniger fremde Hilfe angewiesen ist.
Bevor Sie sich dieser Klagesituation ausgesetzt sehen, haben Sie einen Antrag gestellt, ein Widerspruchsverfahren geführt und dann ganz plötzlich, ändert sich Ihre Meinung?!
Bis zum Klage beim Sozialgericht haben sich um die Höhe Ihres Pflegegrades ausschließlich die Pflegekasse selbst und ein von Ihrer Pflegekasse beauftragter und bezahlter Gutachterdienst gekümmert. Merken Sie etwas…?
Der Kampf um möglichst hohe Pflegegrade und gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung lohnt sich immer!