Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 Anspruch auf Pflegegeld! Damit es zu einer Einstufung in einen der genannten Pflegegrade kommt, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (mehr Informationen: Pflegeantrag) stellen.
Darüber hinaus muss eine Pflegeperson benannt werden, die sich im Falle der Anerkennung eines Pflegegrades auch entsprechend um die pflegebedürftige Person kümmert. Das Pflegegeld soll in erster Linie die (ambulante) Pflege im häuslichen Umfeld unterstützen oder gar ermöglichen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass ohne (privater) Pflegeperson die Auszahlung von Pflegegeld durch die Pflegekasse verweigert werden kann.
Unsere Kernkompetenzen
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