Nein!

Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu gering eingestuft und Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein, führt eine reine Gegendarstellung in der Praxis eher nicht zum Ziel!

Um mit einem Widerspruch gegen das MD-Gutachen, bzw. gegen den Bescheid der Pflegekasse, Erfolg zu haben, ist es notwendig Argumente zu liefern, die sich auf das “Neue Begutachtungsassessment (NBA)” berufen. Das ist eine Arbeit für Pflegesachverständige, die sich mit diesen Regeln auskennen.

Geben Sie nicht mit dem Bescheid der Pflegekasse zufrieden!