Die mündliche Verhandlung während der Klage zum Pflegegrad

Viele Menschen haben die unberechtigte Angst davor, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, wenn sie Klage beim Sozialgericht einreichen um einen gerechtfertigten Pflegegrad zu erreichen. Seit 1998 haben die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) in einem hohen 5-stelligen Bereich Betroffene in solchen Klageverfahren unterstützt und mit ihrer pflegefachlichen Arbeit in über 90 % aller Verfahren, erfolgreich den notwendigen Pflegegrad durchgesetzt.

Davon sind nicht einmal in 10 % aller Klageverfahren mündliche Verhandlungen durchgeführt worden. Daraus lässt sich ableiten, dass eine mündliche Verhandlung im Rahmen einer Klage zur Erreichung eines Pflegegrades zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich ist.

Mündliche Verhandlung durch pflegefachliche Argumente verhindern

Unsere über 25 jährige Erfahrung mit Klageverfahren gegen die Pflegekassen ist eindeutig:

Es kommt sehr selten zu einer mündlichen Verhandlung.

Allerdings bezieht sich unsere Erfahrung auf Verfahren mit einem fachlich fundierten Gegengutachten aus den Händen unserer erfahrenen Pflegesachverständigen (w/m). Ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder nicht, wird allein durch die Richterin oder den Richter festgelegt.

Liefert eine Klagebegründung wenig fachliche Argumente steigt m. E. die Wahrscheinlichkeit einer mündlichen Verhandlung deutlich. Daher muss die Argumentation der Klagebegründung dringend entsprechender Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angaben, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation führt m. E. häufiger zu einer mündlichen Verhandlung als in 10 % aller Verfahren.