Pflegegrad Klage: Kosten beim Sozialgericht
Durch Klageverfahren bei den deutschen Sozialgerichten entstehen Klägern keine Gerichtskosten!
Die Klage gegen die Pflegekasse zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades verursacht keine Gerichtskosten!
Da eine anwaltliche Vertretung (siehe FAQ) nicht notwendig ist, entstehen auch dadurch keine Kosten.
Es empfiehlt sich lediglich und dringend sich Unterstützung durch eine(n) unabhägige(n) Sachverständige(n) einzuholen. Unabhängigkeit bedeutet dabei, dass Kosten entstehen können.
Aber was nützt ein kostenloses Klageverfahren, wenn es am Ende nicht erfolgreich ist?