Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Betrag von monatlich 40,00 EUR übernommen. Aufwendungen, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, gehen zu Lasten der pflegebedürftigen Person. Der Versicherte (w/m) kann wählen, ob er zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung im Rahmen der zwischen dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge oder in Form der Kostenerstattung für [...]