Kleiden des Oberkörpers

An- und Auskleiden des Oberkörpers Bei der Beurteilung der Selbstständigkeit ist bei dieser Verrichtung zu unterstellen, dass die entsprechenden Kleidungsstücke von der Pflegeperson bereits bereit gelegt wurden. Z. B. Unterhemd, T-Shirt, Hemd, Bluse, Pullover, Jacke, BH, Schlafanzugoberteil oder Nachthemd. Die Beurteilung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob solche Kleidungsstücke derzeit getragen werden. Der Gutachter (m/w) muss ermitteln, in [...]